Datenschutz in einzelnen Branchen
In welchen Bereichen sind die Vorschriften der DSGVO für Unternehmen verschiedener Branchen besonders relevant?
Auf diese häufig gestellte Frage wollen wir in der nachfolgenden Übersicht genauer eingehen.
- Agrarwirtschaft
- Baubranche
- Chemiebranche
- Dienstleistungssektor
- E-Commerce
- Energie und Umwelt
- FREIZEIT UND UNTERHALTUNG
- HANDEL
- HANDWERK
- IMMOBILIEN, FINANZEN, VERSICHERUNGEN
- IT
- Tourismus und Gastronomie
Hier wird insbesondere der internationale Handel zwischen Kunde und Lieferant relevant. Hierfür bedarf es der Abbildung internationaler Datenschutzstrukturen, nämlich des Abschlusses von Standardvertragsklauseln, Auftragsverarbeitungsverträgen und/oder einem Vertrag zur gemeinsamen Verantwortlichkeit zwischen Lieferant und Kunde.
Gerade für hochautomatisierte Prozesse bietet unser Datenschutzpaket ein optimales Erfassungstool, hier wird der Anwender Schritt für Schritt durch den jeweiligen Prozess geleitet und trägt ein, was aus datenschutzrechtlicher Sicht für eine Dokumentation zur Vorlage bei Aufsichtsbehörden relevant ist.
Bei Bau und Architektur sind die Geschäftsprozesse nach den Gegebenheiten des Projektgeschäfts ausgerichtet. Die Unternehmen fungieren als verantwortliche Bauträger oder Generalunternehmer. Die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Lieferanten für diese Bauprojekte ist zwingend erforderlich.
In diesem Rahmen stellt sich die Frage der datenschutzrechtlichen Compliance. Der Bauträger oder Generalunternehmer muss sich von seinen Subdienstleistern versichern lassen, dass diese die Bestimmungen des Datenschutzes einhalten. Dies wird durch entsprechende Vorgaben mittels Richtlinien oder vertraglicher Zusicherungen vom jeweiligen Subdienstleister eingefordert. Sofern der Bauträger oder Generalunternehmer diese „Datenschutzcompliance“ einmal etabliert hat, wird seine persönliche Haftung sowie die seiner Unternehmung auf den jeweiligen Subdienstleister verlagert.
Die Chemiebranche ist traditionell stark industriell und regulatorisch ausgestaltet. Unternehmen dieser Branche kennen durch die starken Regulierungen bereits die umfassenden Anforderungen an ein Compliance-Management. Ein solches Compliance-Management muss – wie auch in anderen Bereichen wie beispielsweise dem Arbeitsschutz - auch im Datenschutz etabliert werden.
Zudem handelt es sich um eine Branche mit hoher Mitarbeiteranzahl. Eine solche Mitarbeiterorganisation ist datenschutzrechtlich nach den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung abzubilden. Die Belehrung der Mitarbeiter und die Verpflichtung dieser auf das Datengeheimnis sind hier nur zwei Bausteine der erforderlichen Gesamtorganisation.
Dienstleistungsunternehmen haben traditionell eine große Anzahl von unterschiedlich qualifizierten Mitarbeitern. Teilweise kommt einzelnen Mitarbeitern eine hohe Verantwortung zu.
In dieser Branche sollte Augenmerk auf das Thema „Mitarbeiter Datenschutz“ gelegt werden. Dies gilt insbesondere deshalb, da die Dienstleistungsbranche traditionell eine hohe Mitabeiterfluktuation hat.
Im Falle der Kündigung von Mitarbeitern kommt es immer wieder zu Kündigungsschutzklagen, die heute gerne mit verschiedenen Fragestellungen des Datenschutzes verbunden werden. Hat das Unternehmen hierfür keine Vorsorge getroffen, um sich gegen solche Angriffe zu wehren, droht erheblicher Schaden.
E-Commerce und Versandhandel ist eine stark kundengeprägte Branche. Das Geschäft wird über Onlineshops und Plattformen abgewickelt, zu denen jeder Internetnutzer Zugang hat.
Die leichte Erreichbarkeit über das Internet bringt allerdings auch erhebliche Gefahren mit sich. Jeder Konkurrent und jede Aufsichtsbehörde kann von außen über das Internet sehen, wie das Unternehmen in punkto Datenschutz aufgestellt ist. Es empfiehlt sich an dieser Stelle jederzeit dem Stand der Rechtsprechung entsprechende Rechtstexte, insbesondere aber eine perfekte Datenschutzerklärung auf der Webseite vorzuhalten.
Unternehmen der Energie- und Umweltbranche sind ein stark reguliertes Marktsegment. Diese Unternehmen sind vertraut mit den Anforderungen von Compliance-Management-Systemen in verschiedenen Bereichen und das Thema Datenschutzcompliance muss einen ebenso hohen Stellenwert einnehmen, wie die bereits im Unternehmen etablierten anderen Managementsysteme.
Diese Unternehmen sind stark geprägt durch die hohe Anzahl von Kunden. Es liegt ein großer Augenmerk auf den automatisierten Zahlungsabwicklungen und der Bewerbung verschiedener Veranstaltungen oder Leistungen.
Ein datenschutzkonformes Marketing ist daher ebenso Pflicht wie interne datenschutzkonforme Prozesse zur Verarbeitung von Kundendaten. Immer häufiger kommt es zu Beschwerden von Kunden, die monieren, dass ihre Daten im Unternehmen nicht datenschutzkonform verarbeitet werden. Sie verlangen Auskunft oder Löschung ihrer Daten. Diese Möglichkeiten müssen unbedingt in den Systemen der Unternehmen vorgehalten werden, um nicht eine Lähmung der Organisation oder gar Bußgelder der Aufsichtsbehörde zu riskieren.
Der Handel ist durch eine hohe Anzahl von Kundenkontakten geprägt. Es ist erforderlich, diese Kundenkontakte datenschutzkonform in die eigenen Systeme einzuspielen und rechtskonform mit den jeweiligen Kunden zu kommunizieren.
Fallstricke sind hier nicht nur die Datenschutzgrundverordnung, sondern auch § 7 UWG. Aber auch die Belehrung der jeweiligen Kunden über die interne Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist ein Element einer konformen Datenschutzorganisation.
In Handwerksunternehmen muss es darum gehen, Datenschutz pragmatisch umzusetzen. Hier bietet sich ein einfaches kostengünstiges System an, wie Standards etabliert werden können, die zu mehr Sicherheit führen und teure Bußgelder vermeiden.
Erforderlich ist es, die Geschäftsprozesse sinnvoll abzubilden und Muster auszuarbeiten und vorzuhalten, die in den verschiedenen Arbeitsschritten in Bezug auf Mitarbeiter und Kunden erforderlich sind.
Unternehmen dieser Branche verarbeiten mehrheitlich sensible Daten ihrer Kunden. Oft finden sich den jeweiligen Kunden zugeordnet brisante Angaben wie Vermögen oder Gesundheit. Die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung mit deren hohen Standards ist daher unerlässlich.
Es bedarf der Erfassung der unternehmensspezifischen Prozesse, bei denen personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden. Diese Prozesse müssen auf die Vereinbarkeit mit der Datenschutzgrundverordnung insoweit abgestimmt werden, als nur die notwendigen Daten in den Systemen verarbeitet und gespeichert werden. Verletzungen dieses Erfordernisses führen immer wieder zu hohen Bußgeldern der Datenschutzaufsichtsbehörden.
Unternehmen dieser Branche befassen sich mit dem Thema „Digitalisierung“. Sie sind eng vernetzt mit ihren Kunden und haben oft Zugriff auf alle Daten, die die Kunden selbst verarbeiten.
Es ist hier dringend erforderlich, hohe Anforderungen an die Ausgestaltung des Datenschutzes für die eigenen Unternehmen aber auch in Punkto Zusammenarbeit mit den Kunden zu legen. Insbesondere stehen hier rechtskonforme Auftragsverarbeitungsverträge im Fokus. Diese Fragen stellen sich nicht nur beim Einsatz von TeamViewer, sondern auch bei der täglichen Wartung der Kundensysteme.
Unternehmen dieser Branche verarbeiten traditionell viele Kundendaten. Sie sind darauf angewiesen, ein professionelles Auftreten nach außen zu haben. Daher ist es wichtig, die notwendigen datenschutzrechtlichen Standards abzubilden, um ein perfektes Bild nach außen abzugeben. Das betrifft nicht nur die Datenschutzerklärung auf der Webseite der Unternehmen, sondern auch die jeweiligen Belehrungen von Kunden, aber auch eigenen Mitarbeitern.
Machen Sie Ihr Unternehmen datenschutzsicher.
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