Datenschutz Management
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Wofür einen Datenschutzbeauftragten?

Baustein 2 Bereich 1 Modul 2

Datenschutzbeauftragter

Der Zweck des Datenschutzbeauftragten (nachfolgend abgekürzt mit DSB) ergibt sich direkt aus dem Gesetz. Danach soll die mit dieser Funktion betraute Person die Umsetzung, Kontrolle und Einhaltung des Themas Datenschutz in einem Unternehmen unterstützen und daneben beratend agieren.

Wer kann DSB sein?

Die Funktion des DSB können nur natürliche Personen übernehmen (hierunter werden im juristischen Sinn Personen verstanden).

 

Weiterhin muss der DSB  

  • eine gewisse berufliche Qualifikation,
  • Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzes und der Datenschutzpraxis sowie
  • Fähigkeiten zur Erfüllung der gesetzlich definierten Aufgaben aufweisen.

Wann benötige ich einen DSB?

Das Gesetz schreibt einen DSB in zwei Fällen vor: 


a) Einmal, wenn mindestens 20 Personen im Unternehmen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind.


Personenbezogene Daten sind dabei solche Daten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. In der Regel liegt eine personenbezogene Verarbeitung bereits dann vor, wenn mehr als 20 Personen im Unternehmen Zugang zu Email / Computern / Tablets / Smartphone haben.


Weiterhin gilt dies auch unabhängig davon, ob die Mitarbeiter in Teil-/oder Vollzeit im Unternehmen arbeiten. 


b) Zum zweiten, wenn Daten verarbeitet werden, die eine Datenschutzfolgeabschätzung nach Art. 35 DSGVO erfordern, also insbesondere, wenn umfangreiche Verarbeitungen besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten nach Art. 9 DSGVO erfolgen (beispielsweise Daten  zur Gesundheit, Sexualität, Religion oder politische Meinungen etc.).


Daneben ist es aber durchaus sinnvoll, sich auch bei Nichtvorliegen dieser beiden Fallgruppen einen DSB heranzuziehen, da dadurch die Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen maßgeblich unterstützt und vereinfacht wird.

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